Reparaturbonus Sachsen


Achtung!!!
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz führt den Reparaturbonus fort 

Weitere Infos unter:

Förderfähig sind weiterhin bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr, die durch für das Programm zugelassene Unternehmen durchgeführt wurden. Gefördert werden 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Der Mindestrechnungsbetrag wird von 75 auf 115 Euro angehoben, um die Wirtschaftlichkeit des Fördervollzugs zu verbessern. Anerkannt werden Reparaturen ab dem 2. Oktober 2025.


https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1091005

https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus





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